6.2 | Füchse in menschlicher Obhut: Füchse als Haustiere?
6.2.1 | Sollte man verletzte Füchse mit nach Hause nehmen, um sie dort (bzw. beim Tierarzt) zu behandeln?
Grundsätzlich sollte man erst einmal die Situation eruieren, indem man den Fuchs einige Zeit aus der Distanz beobachtet. Nur wenn es sich um eine schwere Verletzung zu handeln scheint, sollte man eingreifen; andernfalls ist es besser, den Fuchs dort zu lassen, wo er ist, und ihn gegebenenfalls mit ein wenig Futter oder Wasser zu unterstützen. In England wurde beispielsweise beobachtet, dass verletzte Füchse sich nach einem Autounfall in einen für sie sicheren Garten legten, bis sie sich so weit erholt hatten, dass sie sich wieder selbst versorgen konnten.
Grundsätzlich gilt: Wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, etwas anderes zu unternehmen, sollte man verletzte Füchse vor Ort unterstützen. Füchse zur Behandlung einzufangen, ist für die Tiere mit erheblichem Stress und großer Angst verbunden. Zudem findet ein Fuchs, der für einige Zeit in menschlicher Obhut war, sein altes Revier danach meist von einem neuen Inhaber besetzt vor, und es ist fraglich, ob der Rekonvaleszente es sich so leicht zurückerobern kann.
Bei der Entnahme von Füchsen aus freier Natur – auch wenn es nur vorübergehend ist – sind zudem gesetzliche Vorgaben zu beachten, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundsätzlich gilt, dass bei in freier Wildbahn aufgefundenen Tieren, die zu ihrer Rettung vorübergehend in menschliche Obhut genommen werden, der Jagdausübungsberechtigte informiert werden muss. Die Nothilfe für das Tier geht dabei aber immer vor: Erst wenn es sicher versorgt ist und sich z.B. in der Obhut von Tierarzt, Tierheim oder Wildtierstation befindet, muss der Anruf beim Jäger erfolgen. Wichtig dabei ist, dass dieser ein Aneignungsrecht beseitzt und theoretisch die Herausgabe des verletzten Tieres verlangen kann. In der Praxis machen nur wenige davon Gebrauch; immer wieder kommt es zudem vor, dass die Finder der Tiere sich nicht mehr erinnern können, in wessen Obhut sie das verletzte Tier gegeben haben.
Auf befriedetem Grund (z.B. Hausgärten) liegt das Aneignungsrecht beim Grundstücksbesitzer; hier hat der Jäger i.d.R. keinen Anspruch auf Herausgabe des verletzten Wildtieres.
6.2.2 | Ist es sinnvoll, verwaiste Fuchsbabys mit nach Hause zu nehmen?
Auch hier gilt im Normalfall: Erst beobachten, dann handeln. Füchsinnen lassen ihre Kinder durchaus für mehrere Stunden allein, insbesondere dann, wenn sie selbst (z.B. durch den Tod des Vaters) für Nahrung sorgen müssen. Selbst wenn feststeht, dass die Mutter getötet wurde, besteht bei älteren Jungfüchsen (die schon feste Nahrung zu sich nehmen können) die Möglichkeit, dass der Vater oder ältere Geschwister die Versorgung übernehmen. Im Zweifelsfall sollte man Kontakt mit Wildtierhelfern aufnehmen und sich dort kompetenten Rat einholen.
Fuchswelpen sollte man also erst dann mit „nach Hause“ nehmen, wenn weitgehend gesichert ist, dass das Tier wirklich verwaist ist. Die Fuchs-Hilfe hat auf ihrer Website eine ganze Reihe an wertvollen Hinweisen zusammengestellt, die darauf schließen lassen, ob Fuchswelpen Hilfe brauchen oder nicht. Aber selbst wenn man ein Fuchsbaby zu Unrecht mitgenommen hat, ist meist noch eine Rückführung zu seinen Eltern möglich. Im Gegensatz zu manchen anderen Wildtieren verstoßen Fuchseltern ihren nämlich Nachwuchs nicht, wenn ihm menschlicher Geruch anhaftet. Falls eine solche Rückführung nötig ist, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Wildtierhelfern auf, die Sie etwa über das Fuchshilfsnetz finden können.
Wenn ein Fuchswelpe tatsächlich Hilfe benötigt, kann man ihn – Expertise im Umgang mit Wildtieren, Platz und genügend Zeit vorausgesetzt – selbst aufpäppeln (siehe dazu 6.2.4 Ich habe einen Fuchswelpen gefunden – was nun?) oder ihn in kompetente Hände abgeben. Leider sind nur wenige Wildparks und Naturschutzstationen bereit, Füchse aufzunehmen, so dass fachkundige Unterstützung hier rar ist. Eine Liste an Auffangstationen für Wildtiere – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – findet sich bei der Organisation Wildtierschutz Deutschland e.V., die zudem einige Auffangstationen unterstützt, in denen Fuchswelpen für die Wiederauswilderung vorbereitet werden. Auch bei der Fuchs-Hilfe beschäftigt man sich – wie der Name schon sagt – mit dem Schutz von Füchsen und der Hilfe für verletzte oder verwaiste Welpen.
6.2.3 | Darf ich einen Fuchswelpen einfach mitnehmen?
Das sogenannte Aneignungsrecht – also das Recht, sich lebende oder tote Wildtiere in Wald und Flur anzueignen – fällt dem Jagdausübungsberechtigten zu. Nimmt man einen Fuchswelpen oder ein anderes junges Wildtier aus dem Wald mit, begeht man also streng genommen Jagdwilderei. Ausnahmen davon gelten aber, wenn ein Tier akut hilfsbedürftig ist. Rechtlich vergleichsweise unbedenklich ist in vielen Bundesländern zudem die Aufnahme von Wildtieren in befriedeten Gebieten wie etwa Privatgrundstücken im Siedlungsbereich, sofern man selbst Besitzer oder Mieter des betreffenden Grundstücks ist.
Wer einem Jäger einen verwaisten oder verletzten Fuchswelpen meldet, kann in den meisten Fällen leider davon ausgehen, dass mit dem betreffenden Tier „kurzer Prozess“ gemacht wird.
Weitere Ausführungen unter 6.2.1 | Sollte man verletzte Füchse mit nach Hause nehmen, um sie dort (bzw. beim Tierarzt) zu behandeln?
6.2.4 | Ich habe einen Fuchswelpen gefunden – was nun?
Auf der Website Wir Füchse sowie bei der Fuchs-Hilfe finden sich umfassende Informationen über den Umgang mit verwaisten Fuchswelpen.
6.2.5 | Kann man Füchse als Haustier halten?
Wenn damit ein „Haustier“ im klassischen Sinn gemeint ist, muss man diese Aussage verneinen. Zwar gibt es durchaus einzelne Beispiele von Füchsen, die sich in menschlicher Obhut wohl fühlen, sofern „ihr“ Mensch die Kenntnisse, die Zeit und den Willen hat, auf sie einzugehen. Selbst dann ist die Haltung eines Fuchses aber ein Abenteuer mit reichlich Konflikpotential: Sie werden in aller Regel nicht stubenrein, haben einen äußerst ausgeprägten Willen und lassen sich nicht erziehen, verstecken überall im Haus Futter, zerstören die Einrichtung, machen Lärm, und ihre Ausscheidungen verbreiten einen intensiven Geruch. Eine halbwegs artgerechte und angemessene Haltung ist nur in großen, strukturreichen Freigehegen möglich.
Abgesehen davon, entwickeln selbst in menschlicher Obhut aufgewachsene Jungfüchse oft einen unbändigen Freiheitsdrang und fühlen sich in Gefangenschaft sichtlich unwohl. Füchse haben schlichtweg nicht jenen Domestizierungsprozess durchlaufen, dem unsere Haushunde über Jahrtausende unterworfen waren.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein gefangener Fuchs die Möglichkeit und den Willen besitzt, in die Freiheit entlassen zu werden, sollte ihm dieser Wunsch gewährt werden. Mit genügend Vorbereitung ist das manchmal selbst nach Jahren der Gefangenschaft noch möglich. Soweit irgend möglich, sollte dies jedoch in einem Gebiet erfolgen, in dem Füchse nicht oder nur selten gejagt werden, und in dem sich keine vielbefahrenen Straßen befinden. Studien haben gezeigt, dass ausgewilderte Füchse in der ersten Zeit nach der Freilassung besonders häufig zum Opfer von Jägern oder Autos werden, weil sie sich erst einmal mit der neuen Umgebung vertraut machen müssen und dabei weitgehend ziellos umherirren.
Literatur:
Robertson, C.P.J. & Harris, S. (1995): The condition and survival after release of captive-reared fox cubs. Animal Welfare 4, 281-294.
Robertson, C.P.J. & Harris, S. (1995): The behaviour after release of captive-reared fox cubs. Animal Welfare 4, 295-306
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